Mitgliedsbedingungen (AGB)

1. Die Mitgliedschaft ist mindestens drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit, schriftlich, per
Einschreiben kündbar. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils
um sechs Monate und ist dann immer drei Monate vor Ablauf der Verlängerung schriftlich,
per Einschreiben kündbar. Mitgliedsverträge unter der Position Einmalzahler bleiben
hiervon unberührt, da sich dieser Mitgliedsvertrag weder verlängert noch Kündigungsfristen
unterliegt. Eine Berücksichtigung einer Kündigung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

2. Maßgebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschreibens
bei der SK Lifestyle Fitnessclub GmbH.

3. In sämtlichen Räumen der SK Lifestyle Fitnessclub GmbH gilt die Hausordnung.
Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen oder sittenwidrigem
Verhalten steht der SK Lifestyle Fitnessclub GmbH das Recht zu, ein Hausverbot auszusprechen
und/oder die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. Für den Fall der Kündigung sind
sämtlich vertraglich vereinbarte Zahlungen sofort zu begleichen. Das Zutrittsrecht zu den
Räumlichkeiten der SK Lifestyle Fitnessclub GmbH.

4. Der Monatsbeitrag wird zwischen dem ersten und fünften Werktag im Voraus fällig. Bei
Vertragsabschluss zum fünfzehnten eines Monats gilt diese Regelung für den fünfzehnten
bis siebzehnten Werktag. Die Gebühr für die Mitgliedskarte ist umgehend fällig.

5. Der Kontoinhaber ermächtigt die SK Lifestyle Fitnessclub GmbH den Mitgliedsbeitrag,
sowie die Gebühr der Mitgliedskarte vom angegebenen Konto einzuziehen. Im Falle einer
Rücklastschrift gehen die entstandenen Bankgebühren, in Höhe von 3 Euro und eine
Verwaltungspauschale in Höhe von 10 Euro zu Lasten des Mitgliedes. Diese, sowie die
ausstehenden Zahlungen sind sofort fällig.

6. Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, wird die komplette Vertragssumme mit sämtlichen angefallenen Gebühren
abzüglich der bereits geleisteten Beiträge/Zahlungen bis zum nächst möglichen Kündigungstermin zuzüglich einer Verwaltungspauschale
von 20 Euro sofort zur Zahlung fällig. Die SK Lifestyle Fitnessclub GmbH kündigt in diesem Fall den Mitgliedsvertrag. Sämtliche
Zugangs und Nutzungsrechte enden damit.

7. Das Mitglied hat im Falle einer Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen mit einer Mindestdauer von vier zusammenhängenden
Wochen bei Vorlage eines Attestes Anspruch auf das Ruhen des Mitgliedsvertrages über die attestierte Krankheitsdauer. Das heißt,
dass während diesen Zeitraums keinerlei Mitgliedsbeiträge fällig sind, sich der Mitgliedsvertrag jedoch um den attestierten Zeitraum
verlängert.

8. Zieht das Mitglied mindestens 30 Kilometer von den Räumlichkeiten der SK Lifestyle Fitnessclub GmbH weg, so hat es ein außerordentliches
Kündigungsrecht. Voraussetzung hierfür ist eine Meldebestätigung durch das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnsitzes.

9. Das Mitglied verfügt über das Recht diesen Mitgliedsvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Mitgliedsvertrages ohne
Angaben von Gründen in Textform per Einschreiben zu kündigen.

10. Sind oder werden einzelne Bestimmungen diese Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten
kommt.

11. Ergänzend gelten die Vorschriften der im Studio aushängenden Hausordnung.


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